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29.04.2024
29.04.2024
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Telefonische Krankschreibung seit 01.06.2022 nicht mehr möglich!

07.06.2022Noch vor zwei Jahren war bei Arbeitsunfähigkeit ohne persönliche Untersuchung eine erfolgreiche Krankschreibung nicht möglich. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde dann ab Frühjahr 2020 ad hoc die telefonische Krankschreibung zugelassen.Seit 01.06.2022 ist gilt diese Regelung nicht mehr! Patientinnen und Patienten müssen nun wieder die Arztpraxis aufsuchen oder wenigstens – wie schon vor Corona zugelassen – eine Videosprechstunde nutzen, um sich krankschreiben zu lassen. Sie reicht aber nur aus, wenn keine körperlichen Untersuchungen notwendig sind, um die Arbeitsunfähigkeit festzustellen.Der Arbeitgeber muss also eine telefonische Arbeitsun­fähigkeits­bescheinigung nicht akzeptieren. Arbeitnehmer gehen – sollte sie sich dennoch nur ...Weiterlesen auf www.jlm-freiburg.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.jlm-freiburg.com
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