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28.10.2025
28.10.2025
27262 Oberlandesgericht Stuttgart

Supermarkt muss auch zerdrückte Pfanddosen zurücknehmen

28.10.2025Händler müssen auch zerdrückte Pfanddosen zurücknehmen, sofern das Pfandlogo sowie der Barcode auf der Verpackung noch sichtbar und lesbar sind. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart klargestellt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale gegen den Lebensmit­teldiscounter LIDL, der die Rücknahme von deformierten Dosen verweigert hatte. Mit der Entscheidung wurde die Weigerungshaltung des Discounters zurückgewiesen und die Rücknahmepflicht für zerdrückte Einwegpfand­verpackungen bekräftigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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