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29.04.2024
29.04.2024
16837 Verwaltungsgericht Gera

Stiefkinder sind Geschwisterkinder im Sinne des Thüringer Schulgesetzes

24.09.2021Stiefkinder sind Geschwisterkinder im Sinne von § 15 a Abs. 2 Nr. 1 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG). Auf die zivilrechtliche Abstammung kommt es nicht an. Es ist ausreichend, dass die Kinder in einem gemeinsamen Familienverband dauerhaft zusammenleben. Dies hat das Verwaltungsgericht Gera entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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