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28.04.2024
28.04.2024
19815 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Steuerpflicht für Zweitwohnung auf Sylt trotz Zutrittsverbots wegen Corona-Pandemie

08.12.2022Für eine Zweitwohnung auf der Insel Sylt muss auch dann die Steuer gezahlt werden, wenn der Zutritt zur Insel in der Corona-Pandemie verboten war. Die coronabedingte Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Wohnung ist für die Zweitwohnungssteuer unerheblich. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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