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30.04.2024
30.04.2024
18573 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Stadt darf Spielgerätesteuer von von 18 % auf 22 % erhöhen

31.05.2022Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat mit drei Urteilen Normen­kontroll­anträge gegen die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene „2. Nachtragssatzung der Satzung der Stadt Königslutter am Elm über die Erhebung von Vergnügungssteuern“ vom 21. Dezember 2017 abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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