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29.04.2024
29.04.2024
18152 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Spielhallen­erlaubnis nach dem Glücksspiel­staats­vertrag 2021 setzt neues Antragsverfahren voraus

25.03.2022Das Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass für die Erteilung einer Spielhallen­erlaubnis seit dem 1.7.2021 ein neuer Antrag und ein eigenständiges Erlaubnisverfahren nach dem Glücksspiel­staats­vertrag 2021 erforderlich sind. Die Fortführung der nach alter Rechtslage begonnenen Verfahren ist ausgeschlossen. Diese Entscheidung ist für noch immer bei den Verwaltungs­gerichten anhängige Verfahren relevant, die nach alter Rechtslage begonnen worden sind und noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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