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02.05.2024
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13284 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Schließung eines Betriebes zum gewerblichen Ankauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen von Privatpersonen in Mülheim a.d. Ruhr ist rechtmäßig

19.01.2021Die Stadt Mülheim a.d. Ruhr hat einem bundesweit tätigen gewerblichen Ankäufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen von Privatpersonen zu Recht den Betrieb seiner dortigen Niederlassung untersagt. Das hat das Verwaltungs­gerichts Düsseldorf entschieden und damit den Eilantrag des betroffenen Unternehmens abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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