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29.04.2024
29.04.2024
11377 Landgericht Frankfurt am Main

Sanierungsarbeiten im Hotel nach Hurrikan: Reisenden steht wegen Baulärms Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadensersatz zu

08.06.2020Kommt es in einem Hotel nach einem Hurrikan zu Sanierungsarbeiten, muss der Reiseveranstalter darauf vor Reisebeginn hinweisen. Er muss sich zudem über den Zustand der Hotelanlage informieren. Die Reisenden können wegen Baulärms im Hotel eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude geltend machen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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