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29.04.2024
29.04.2024
11000 Amtsgericht Hannover

Reiseveranstalter muss Mehrkosten wegen Buchung einer Ersatzreise aufgrund Bau- und Reno­vierungs­arbeiten im ursprünglich gebuchten Hotel tragen

23.04.2020Kommt es im gebuchten Hotel zu Bau- und Reno­vierungs­arbeiten, so liegt darin ein Reisemangel. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende von den Bauarbeiten schon vor Reisebeginn erfuhr. Der Reisende kann in diesem Fall eine gleichwertige Ersatzreise buchen und die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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