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27.04.2024
27.04.2024
12427 Amtsgericht Rostock

Reiseveranstalter kann aufgrund von Virus-Pandemie trotz fehlender Reisewarnung Kreuzfahrtreise absagen

21.10.2020Ein Reiseveranstalter kann berechtigt sein, aufgrund einer Virus-Pandemie eine Kreuzfahrtreise nach § 651 h Abs. 4 Nr. 2 BGB abzusagen. Jedenfalls stellt die Corona-Pandemie einen unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Vorschrift dar, selbst wenn keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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