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29.04.2024
29.04.2024
10946 Amtsgericht Bad Homburg

Reisepreisminderung von 40 % wegen fehlenden Gepäcks während Urlaubs

14.04.2020Steht dem Reisenden während des gesamten Urlaubs nicht sein Gepäck zur Verfügung, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 40 %. Ein gleichzeitiger Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude kommt aber grundsätzlich erst bei einer Minderungsquote von 50 % pro betroffenen Urlaubstag in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Bad Homburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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