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27.04.2024
27.04.2024
10396 Sozialgericht Stuttgart

Registrierte Rentenberater dürfen Rechtsdienst­leistungen im Schwerbehinderten­recht nur in Angelegenheiten mit Bezug zu gesetzlicher Rente erbringen

12.02.2020Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Rentenberater Menschen, die einen höheren Grad der Behinderung begehren, in dieser Angelegenheit nur vor dem Sozialgericht vertreten dürfen, wenn die Feststellung des Grades der Behinderung einen konkreten Bezug zu einer gesetzlichen Rente aufweist. Dies ist höchstens drei Jahre vor dem frühestmöglichen Beginn einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen der Fall.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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