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17.05.2024
17.05.2024
11245 Landgericht Berlin

Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung bei Nichtzahlung einer titulierten Schadens­ersatz­forderung

15.05.2020Zahlt ein Wohnungsmieter eine titulierte Schadens­ersatz­forderung nicht, so darf der Vermieter das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentlich kündigen. Die Zahlung der Miete durch das Jobcenter entbindet den Mieter nicht davon, sich um die Erfüllung der Schadens­ersatz­forderung zu bemühen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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