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29.04.2024
29.04.2024
17106 Bundesverwaltungsgericht

Räumliche Abgrenzung des Netzgebiets der allgemeinen Versorgung im Sinne des Energie­wirtschafts­gesetzes

03.11.2021§ 36 Abs. 1 Satz 1 des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) erlegt Energie­versorgungs­unternehmen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, bestimmte Pflichten auf. Grundversorger in diesem Sinne ist nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG jeweils das Energie­versorgungs­unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. In räumlicher Hinsicht entspricht ein solches Netzgebiet jeweils dem Gebiet, für das ein Vertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG zwischen einem Energie­versorgungs­unternehmen und der Gemeinde über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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