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03.05.2024
03.05.2024
19633 Amtsgericht Frankfurt am Main

Kein Vertrag mit Strom-Grundversorger bei Verwechslung der Zählernummer durch den Immobilienverwalter

04.11.2022Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass trotz tatsächlicher Entnahme von Strom ausnahmsweise kein Vertrag mit dem Grundversorger zustande kommt, wenn der Verbraucher irrtümlich einen Stroml­ieferungs­vertrag mit einem Wahlversorger für eine fremde Zählernummer abschließt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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