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04.05.2024
04.05.2024
10628 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Private Hochschule darf universitäre Prüfungsleistung des juristischen Staatsexamens abnehmen

05.03.2020Prüfungsverfahren an privaten Hochschulen müssen im Hinblick auf ihre Grundrechtsrelevanz denselben Grundsätzen genügen wie Verfahren an staatlichen Hochschulen. Die Durchführung reiner Hochschulprüfungen durch eine private Hochschule verkürzt deshalb nicht die Grundrechte der Studierenden oder zu Prüfenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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