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29.04.2024
29.04.2024
16157 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Plan­feststellungs­beschluss des Landkreises zum Umbau der Weserbrücke in Hannoversch Münden rechtswidrig und nicht vollziehbar

29.07.2021Das Obe­rverwaltungs­gericht Lüneburg hat festgestellt, dass der Plan­feststellungs­beschluss des Landkreises Göttingen für den Umbau der beiden Knotenpunkte B 3/B 80 beidseitig der Weserbrücke einschließlich Bauwerkserneuerung in Hannoversch Münden vom 21. September 2018 rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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