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30.04.2024
30.04.2024
14470 Landesarbeitsgericht Hamm

Nicht jede Auseinandersetzung, Meinungs­verschieden­heit oder ungerechtfertigte Maßnahme des Arbeitsgebers stellt Mobbing dar

23.03.2021Nicht jede Auseinandersetzung, Meinungs­verschieden­heit oder ungerechtfertigte Maßnahme des Arbeitgebers stellt Mobbing dar. Übliche Konfliktsituationen im Arbeitsleben begründen selbst dann keinen Ent­schädigungs­anspruch, wenn sie lang andauern. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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