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27.04.2024
27.04.2024
18564 Stalking

Neuentwicklung auf dem Gebiet Stalking

31.05.2022Zahl strafbarer Handlungen wird erhöhtDas Strafgesetzbuch soll modernisiert werden und dementsprechend werden „neue“ Praktiken in die betreffenden Paragraphen aufgenommen. Stalking soll nach wie vor mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Es gibt aber im Entwurf auch eine Regelung für „besonders schwere“ Fälle, bei denen bis zu fünf Jahre Haft ausgesprochen werden können. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn die Gesundheit des Opfers geschädigt oder ein spezielles Computerprogramm, mit dem eine andere Person ausgespäht werden kann, verwendet wird. Der Entwurf der Regierung übertrifft den Vorschlag des Justizministeriums in einigen Punkten, so wurde der Zeitraum für die Definition als „schwerer Fall“ von sechs auf vier Monate ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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