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13.09.2025
13.09.2025
26995 Verwaltungsgericht Osnabrück

Verwaltungsgericht weist Klage einer Pflegehelferin gegen Tätigkeitsverbot auf Grundlage des Infektions­schutzgesetzes ab

10.09.2025Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot auf der Grundlage des mittlerweile außer Kraft getretenen § 20 a Abs. 5 S. 3 Infektions­schutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) abgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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