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19.05.2024
19.05.2024
16020 Ehevertrag

Trotz unwirksamen Ehevertrag - kein Unterhalt

23.07.2021Stellen Sie sich vor, Sie heiraten. Sie vereinbaren einen Ehevertrag, bei dem Sie für den Fall der Scheidung sowohl den Versorgungs­ausgleich als auch den nachehelichen Unterhalt gegenseitig ausschließen – schließlich sind sie beide berufstätig und können für sich selbst sorgen. Dann bekommen Sie zwei Kinder. Sie (nicht Ihr Mann) bringen die Kinder zur Welt, legen Ihre Arbeit nieder und wandeln sich zur Hausfrau.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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