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22.12.2025
22.12.2025
27551 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Stadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Gastronomie durch einen Dritten durchführen

22.12.2025Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass der gastronomische Betreiber des Kurhauses der Stadt Wiesbaden nicht die Durchführung der Silvesterfeier als eigene Veranstaltung mit gastronomischer Versorgung durch einen Dritten untersagen kann. Der zwischen dem gastronomischen Betreiber des Kurhauses und der Stadt geschlossene Vertrag räume der Stadt das Recht ein, eigene Veranstaltungen selbst zu übernehmen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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