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01.11.2024
01.11.2024
23552 Bundesfinanzhof

Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdiszi­plinarverfahren sind abzugsfähige Werbungskosten

08.04.2024Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Rechtsver­folgungskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdiszi­plinarverfahren als Werbungskosten abziehbar sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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