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06.06.2025
06.06.2025
25924 Bundesgerichtshof

Notwegerecht umfasst auch Parken auf "gefangenem" Wohngrundstück

27.05.2025Steht einem Grundstücks­eigentümer ein Notwegerecht zu, so umfasst dies grundsätzlich auch die Zufahrt zum "gefangenem" Wohngrundstück zum Zwecke des Parkens. Für das Notwegerecht ist es unerheblich, warum das fremde Grundstück überfahren werden muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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