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30.04.2025
30.04.2025
25740 Verwaltungsgericht Minden

Keine Aufstellung von Geldspielgeräten in Shisha-Bar

23.04.2025Das Verwaltungsgericht Minden hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich die Antragstellerin gegen den Widerruf einer Geeignetheits­bestätigung für die Aufstellung von zwei Geldspielgeräten in einer Shisha-Bar in Bünde wendet.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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