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17.03.2026
17.03.2026
27862 Amtsgericht München

Kein Zahlungsanspruch gegen Versicherung nach eigener Schadensregulierung

16.03.2026Der Versicherungsnehmer einer Haftpflicht­versicherung hat keinen eigenen Zahlungsanspruch gegen seine Versicherung, wenn er einen Schaden selbst bezahlt hat. Die Haftpflicht­versicherung ist nicht zu einer Zahlung an den Versicherungsnehmer berechtigt oder verpflichtet. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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