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18.05.2024
18.05.2024
16780 Oberlandesgericht Hamm

Kein Schadensersatz für Hinterbliebene des Germanwings Flugzeugabsturz

16.09.2021Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem am Ende der heutigen mündlichen Verhandlung verkündeten Urteil die Berufung der Angehörigen von verunglückten Passagieren des am 24.03.2015 in den südfranzösischen Alpen durch seinen Kopiloten zum Absturz gebrachten Flugzeugs zurückgewiesen und damit die Abweisung der Klage durch das Landgericht Essen bestätigt. Die klagenden Angehörigen tragen die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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