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07.06.2025
07.06.2025
25979 Bundesgerichtshof

Kein Erfolgshonorar für Vermittlung der Zulassung zum Studium bei Nichtannahme des Studienplatzes

06.06.2025Für die Vermittlung eines Studienplatzes muss man kein Honorar zahlen, wenn man das Studium gar nicht antritt. Eine Klausel in einem Vertrag über die Vermittlung eines Studienplatzes ist unwirksam, nach der die volle Vergütung bereits mit der Zusage des Studienplatzes durch die Universität gezahlt werden muss. Das hat der für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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