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09.05.2024
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10793 Amtsgericht München

Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Sturz über Gartenschlauch in Gartencenter

16.03.2020Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einer Rentnerin, die in einem Gartencenter über einen Gartenschlauch stürzt, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Verfangen in dem Gartenschlauch unterfällt laut Gericht dem allgemeinen Lebensrisiko. Eine Sicherung des Schlauches vor dieser Gefahr kann in einem Gartencenter während der Bewässerung der Blumen nicht erwartet werden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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