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28.08.2026
28.08.2026
28498 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Erfolglose Klage gegen Marinekommando Rostock: Oberverwal­tungsgericht bestätigt Ablehnung des Eilantrags

28.08.2026Ein auf die Einstellung des Betriebs von Liegenschaften des deutschen Marinekommandos in Rostock gerichteter Antrag eines Brandenburger Bürgers hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Das hat das Oberverwal­tungsgericht am 21.08.2026 entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 24.04.2025 bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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