wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
17.11.2025
17.11.2025
27364 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Erben nur mit Pilotenschein? Skurrile Testamentsbedingung sorgt für Streit

14.11.2025Erben nur mit Pilotenschein? Skurrile Testamentsbedingung sorgt für Streit Der Engländer Hensley Nankivell sorgte 1987 für Aufsehen, als er in seinem Testament bestimmte, dass jeder Verwandte, der Anspruch auf sein rund 400.000 Pfund teures Anwesen erheben wollte, zuerst einen Pilotenschein erwerben müsse. Eine ungewöhnliche Idee, die jedoch zeigt, wie schnell der Wunsch nach kreativer Nachlassgestaltung an rechtliche Grenzen stößt. Auch wenn Testierende grundsätzlich frei darin sind, Bedingungen oder Auflagen an eine Erbeinsetzung zu knüpfen, gilt im deutschen Erbrecht: Nicht alles, was der Erblasser möchte, ist auch rechtlich wirksam. Bedingungen, die unsachlich, sittenwidrig oder objektiv unerfüllbar sind, können vom Gericht für unwirksam ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
rechtsanwaelte-gsp.de mehr von rechtsanwaelte-gsp.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Erben_nur_mit_Pilotenschein_Skurrile_Testamentsbedingung_sorgt_fuer_Streit