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18.03.2026
18.03.2026
27870 Verwaltungsgericht Aachen

Einmalige Harnsteinerkrankung rechtfertigt nicht den Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren für den Polizeivoll­zugsdienst

18.03.2026Das Verwaltungsgericht Aachen hat dem Land Nordrhein-Westfalen aufgegeben, das laufende Bewerbungsverfahren mit dem Antragsteller für eine Einstellung in den Polizeivoll­zugsdienst im Jahr 2027 fortzuführen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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