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16.01.2026
16.01.2026
27622 Finanzgericht Münster

Eine zu Unrecht gewährte Energiepreis­pauschale muss das Finanzamt bei rechtmäßiger Auszahlung durch den Arbeitgeber vom Arbeitnehmer zurückfordern

16.01.2026Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass das Finanzamt die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreis­pauschale bei Auszahlung der Energiepreis­pauschale durch den Arbeitgeber nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern gegenüber dem Arbeitnehmer verfolgen muss, wenn der Arbeitgeber bei Auszahlung der Energiepreis­pauschale die Voraussetzungen des § 117 EStG beachtet hat.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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