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13.03.2026
13.03.2026
27829 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Anspruch auf gleiche Lohnerhöhung trotz Altvertrag – Stärkung des arbeitsrechtlichen Gleichbehand­lungsgrundsatzes zugunsten von Arbeitnehmern

09.03.2026Bundesarbeits­gericht (5. Senat), Urteil vom 26.11.2025, Aktenzeichen 5 AZR 239/24 Leitsatz:  Die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Arbeitnehmer ist unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehand­lungsgrundsatzes gerechtfertigt, wenn sie einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist. Maßgeblich ist hierbei der Zweck für die Gewährung der Leistung - hier eine Lohnerhöhung - und nicht ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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