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27.04.2024
27.04.2024
9867 Sozialgericht Karlsruhe

Anerkennung der Schwer­behinderten­eigenschaft und Zuerkennung des Merkzeichens "G" bei beidseitigem Beinlymphödem

10.12.2019Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein beidseitiges Beinlymphödem, das zu einer Einschränkung der Höchstgehleistung von nur noch 100 Metern führt, die Anerkennung der Schwer­behinderten­eigenschaft und die Zuerkennung des Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) rechtfertigen kann.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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