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03.05.2024
03.05.2024
10241 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Minder­jährigen­adoption: Erwerb der Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern setzt Klärung der Identität des adoptierten Kindes voraus

22.01.2020Nach einer Minder­jährigen­adoption erhält das adoptierte Kind nur dann gemäß § 6 Satz 1 des Staats­angehörig­keits­gesetzes (StAG) die Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern, wenn die Identität des Kindes feststeht. Dazu sind die Angabe der Personalien des Kindes sowie der Nachweis der Registrierung des Kindes unter den Personalien im Heimatland erforderlich. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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