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29.04.2024
29.04.2024
10944 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Malariagefahr begründet kein Abschiebungsverbot für Kleinkinder nach Nigeria

14.04.2020In Europa geborene Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren (Kleinkinder), die von nigerianischen Eltern abstammen, können nationalen Abschiebungsschutz nicht deshalb beanspruchen, weil sie bei einer Rückkehr der Familie nach Nigeria wegen der Gefahr, an Malaria zu erkranken, mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen allgemeinen Gefahrenlage ausgesetzt wären. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht durch Urteil vom 24. März 2020 entschieden. Die Revision nicht zugelassen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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