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30.10.2026
30.10.2026
28764 Landgericht München I

Makler geht leer aus, denn ein wirksamer Maklervertrag bedarf der Textform

30.10.2026Für den Verkauf einer Wohnung über einen Makler verlangt der Gesetzgeber eine Vereinbarung in Textform. Das Landgericht München I befasste sich kürzlich in diesem Zusammenhang mit der Klage eines Maklers, über eine Provision von knapp 15.000 € für den Verkauf einer Wohnung in Bayreuth. Er stützte sich dabei auf WhatsApp Nachrichten und eine Vereinbarung mit dem Bruder des Verkäufers. Der Verkäufer selbst wollte dies aber nicht anerkennen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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