wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
30.06.2026
30.06.2026
27934 Kanzlei Wrase

MFM Tabelle bei Bilderklau

31.03.20261. Kurz erklärtBei Bilderklau verlangt der Fotograf häufig Schadensersatz. Die Berechnung erfolgt oft nach der sogenannten Lizenzanalogie. Dabei fragt man, welche Lizenzgebühr für die konkrete Nutzung angemessen gewesen wäre.Die MFM Tabelle kann hierfür eine Orientierung bieten. Sie ersetzt aber keine Prüfung des Einzelfalls. Gerichte prüfen regelmäßig, ob die Werte zur konkreten Nutzung und zur beruflichen Praxis des Fotografen passen.Fotografen sollten deshalb nicht nur pauschal auf MFM Werte verweisen. Sie sollten die Nutzung, den Markt und die eigene Lizenzpraxis sauber darstellen.Grundlagen zum Schadensersatz erläutert die Seite Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung. ...Weiterlesen auf www.lawst.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.lawst.de
www.lawst.de mehr von www.lawst.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/MFM_Tabelle_bei_Bilderklau