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09.08.2026
09.08.2026
28388 Landgericht München I

KI-Firma darf Melodien wie "Atemlos", "Rasputin", "Forever Young", "Mambo No. 5" nicht ungefragt nutzen

31.07.2026Die auf das Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit Urteil den Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz der GEMA gegen SUNO, dem Anbieter eines auf künstlicher Intelligenz (KI) beruhenden Musikgenerators, überwiegend stattgegeben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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