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29.04.2024
29.04.2024
10830 Oberlandesgericht Köln

Lkw-Halter haftet für Beschädigungen eines Grundstücks beim Entladen des Lkw mit einem Ladekran

20.03.2020Wird ein Grundstück beim Entladen eines Lkw mithilfe eines Ladekrans beschädigt, so haftet dafür der Halter des Lkw gemäß § 7 StVG. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden beim Betrieb des Lkw entstanden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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