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30.04.2024
30.04.2024
10251 Oberlandesgericht Brandenburg

Leiblicher Vater kann trotz entgegenstehenden Willens der Eltern des Kindes Umgang mit Kind haben

23.01.2020Der leibliche Vater eines Kindes, der nicht der rechtliche Vater ist, kann auch dann ein Umgangsrecht zustehen, wenn dies die Eltern des Kindes nicht wollen. Nach § 1686 a Abs. 1 Nr. 1 BGB kommt es entscheidend darauf an, ob der Umgang dem Kindeswohl dient. Dies ist grundsätzlich zu bejahen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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