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29.04.2024
29.04.2024
10322 Landgericht Köln

Krankenhausbesucher muss mit Stolperfallen rechnen

03.02.2020Der Besucher eines Krankenhauses muss sich auf die typischen Gegebenheiten eines Krankenhauses einstellen und auf abgestellte Betten, medizinische Geräte und eben auf Wartezonen mit Sitzgruppen achten. Das Landgericht Köln lehnte mit seiner Entscheidung den Anspruch einer Kranken­haus­besucherin auf Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, Haushalts­führungs­schaden sowie Verdienst­ausfall­schaden ab. Die Frau diese Ansprüche geltend, weil sie im Eingangsbereich eines Krankenhauses über den Verbindungsholm zweier Sitzgruppen gestolpert war.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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