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28.04.2024
28.04.2024
12004 Landessozialgericht Hamburg

Körpergröße eines Jugendlichen rechtfertigt keinen Mehrbedarf für Ausstattung mit Schuhen in Übergröße, aber Erst­ausstattungs­bedarf für Bett in Übergröße mit Zubehör

14.08.2020Eine große Körpergröße rechtfertigt für einen jugendlichen ALG-II-Empfänger keinen Mehrbedarf für die Ausstattung mit Schuhen in Übergröße. Jedoch besteht ein Anspruch auf Erstausstattung mit einem Bett in Übergröße nebst Lattenrost, Matratze und Bettdecke. Dies hat das Landessozialgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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