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28.04.2024
28.04.2024
15874 Oberlandesgericht Nürnberg

Keine unbillige Härte bei fehlendem Einbezug einer geringfügigen und nach Trennung aufgelösten Anwartschaft

07.07.2021Wird eine Anwartschaft nicht in den Ver­sorgungs­ausgleich miteinbezogen, weil der Ehegatte die Anwartschaft nach der Trennung aufgelöst hat, so begründet dies keine unbillige Härte gemäß § 27 VersAusglG, wenn die Anwartschaft geringfügig im Sinne von § 18 Abs. 3 VersAusglG ist. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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