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29.04.2024
29.04.2024
16754 Arbeitsgericht Siegburg

Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung

10.09.2021Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individual­vertraglich, durch Betriebs­vereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber. Das entschied das Amtsgericht Siegburg.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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