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29.04.2024
29.04.2024
12219 Landgericht München I

Keine Haftung des Bahnbetreibers bei Sturz eines Fahrgastes aufgrund Lücke zwischen Bahnsteigkante und Bahn

18.09.2020Stürzt ein Fahrgast aufgrund der Lücke zwischen Bahnsteigkante und Bahn, so haftet dafür der Bahnbetreiber regelmäßig nicht. Zum einen spricht ein Anscheinsbeweis für ein Eigenverschulden des Fahrgastes. Zudem liegt kein Verstoß gegen die Verkehrs­sicherungs­pflicht vor. Mit einem Spalt muss grundsätzlich gerechnet werden. Dies hat das Landgericht München I entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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