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02.05.2024
02.05.2024
19921 Verwaltungsgericht Berlin

Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für Kontakt­personen­quarantäne

30.12.2022Befand sich ein Mitarbeiter wegen des Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Quarantäne, kann der Arbeitgeber in der Regel keine staatliche Erstattung der geleisteten Lohnfortzahlung und Sozial­versicherungs­beiträge beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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