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03.05.2024
03.05.2024
22471 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Keine Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungs­erkrankung

01.12.2023Keine Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungs­erkrankungWird ein Arbeit­nehmer, der für die Dauer von sechs Wochen Entgelt­fort­zahlung erhalten hat infolge derselben Krankheit erneut arbeits­un­fähig, verliert er den Anspruch auf Entgelt­fort­zahlung. Behauptet der Arbeit­nehmer, dass die neue Erkrankung keine Folge­er­krankung ist, gilt eine abgestufte Darle­gungslast. Bestreitet der Arbeit­geber, dass eine neue Erkrankung vorliegt, muss der Arbeit­nehmer Tatsachen vortragen, die den Schluss erlauben, dass keine Fortset­zungs­er­krankung vorliegt. Der Verweis des Arbeit­nehmers auf den Diagno­se­schlüssel der jewei­ligen Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­nigung reicht nicht aus, eine Fortset­zungs­er­krankung auszu­schließen. Gegebe­nen­falls muss ein ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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