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27.04.2024
27.04.2024
13444 Verwaltungsgericht Greifswald

Keine Ausnahme für Corona-Geimpfte bei Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern

10.02.2021Das Verwaltungsgericht Greifswald hat mit Beschluss vom 09. Februar 2021 einen einstweiligen Rechtsschutzantrag abgelehnt, mit dem der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet werden sollte, den in Nordrhein-Westfalen wohnenden Antragstellern eine Ausnahmegenehmigung vom nach dem Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Beherbergungsverbot zu erteilen, damit diese ihre Ferienwohnungen im Ostseebad Heringsdorf an solche Gäste vermieten können, die entweder gegen Covid-19 geimpft oder die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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